Zahnzusatzversicherungen

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By Thomas

Zahnersatzzusatzversicherungen werden immer wichtiger

Unser Gesundheitssystem gilt weltweit immer noch als eines der Besten, wir verzeichnen aber dennoch einen Einschnitt nach dem anderen. Besonders schmerzlich wird es für die Mitglieder der Ersatzkassen bei dem Thema Zahnersatz.

Kostenübernahme bei Zahnersatz wird immer geringer

Losgelöst von den tatsächlichen Kosten, die einem Patienten bei Zahnersatz entstehen, leisten die gesetzlichen Krankenversicherer nur noch sogenannte Festbeträge. Die Festbetragserstattung orientiert sich am zahnärztlichen Befund, nicht an dem medizinischen und materiellen Aufwand, der für eine Heilung notwendig ist. Der „bestmöglichen medizinischen Versorgung“ stehen die „medizinisch notwendigen Leistungen“ gegenüber. Welcher Patient möchte bei seinem Gebiss mit dem „medizinisch Notwendigen“ abgespeist werden? Nachweislich führen Zahnerkrankungen oftmals zu anderen Krankheitsbildern. Rücken – oder Kopfschmerzen können häufig auf den Zahnbereich zurück geführt werden.

Qualitativ hochwertige Versorgung reißt Lücken in das Patienten-Budget

Amalgam war einstmals, man kann sagen, in aller Munde. Zum einen war es die preiswerteste Lösung für Plomben oder Inlays, zum anderen wurde es auf Grund der Zusammensetzung immer umstrittener. Wer eine qualitativ hochwertige Versorgung bei einer Zahnfüllung wünscht und auf eine Goldfüllung zurück greift, überschreitet bei der Rechnung schnell die 1.000 Euro-Grenze. Bestmögliche und nachhaltige Versorgung mit Implantaten oder Kronen oder Zahnersatz generell übersteigt jedoch in vielen Fällen die finanziellen Möglichkeiten der Patienten. Auch wenn Zahnärzte inzwischen unter Konkurrenzdruck stehen, und Heil- und Kostenpläne unterschiedlich hoch ausfallen, gibt es beim Zahnersatz keine Sonderangebote.

Zahnzusatzversicherungen sparen Tausende

Wie bei anderen Personenversicherungen auch, richtet sich der Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person. Der günstige Einstiegsbeitrag bildet ein Leben lang die Grundlage zur weiteren Prämienberechnung. Eltern wissen, dass ihre Kinder früher oder später zum Zahnarzt müssen. Sei es in jungen Jahren auf Grund kieferorthopädischer Maßnahmen, sei es mit zunehmendem Alter wegen Zahnersatzes – Eltern sind gut beraten, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Das Angebot am Markt ist vielschichtig. Zahlreiche Ersatzkassen kooperieren mit privaten Anbietern und bieten Zusatzversicherungen zu günstigeren Prämien an. Die Leistungsbandbreite der Versicherer ist jedoch enorm. Daher sollte nicht die Prämie Entscheidungsgrundlage sein, sondern die Leistung. Nicht alle Versicherer definieren Zahnersatz gleich. Bei den einen ist beispielsweise auch ein Onlay mitversichert, bei anderen nicht. Worauf Sie als Laie bei der Auswahl eines guten Tarifs achten müssen, finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung.

Entscheidungskriterien für die Tarifauswahl

  • Der Begriff Zahnersatz wird von den Versicherern unterschiedlich ausgelegt. Bestandteil des Leistungskataloges können Inlays, Kronen und Brücken sein. Für die eine Gesellschaft ist eine Brücke bei drei Zähnen gegeben, und wird schon nicht mehr versichert, andere leisten auch bei Brücken über vier Zähne, oder haben überhaupt keine Restriktion.
  • Eltern sollten auf jeden Fall den Einschluss kieferorthopädischer Leistungen berücksichtigen. Bei Erwachsenen kommen diese seltener zum Tragen, bei Kindern häufiger.
  • Wenn Sie Kinder haben, die möglicherweise eine Spange benötigen, berücksichtigen Sie dieses Kriterium bei der Auswahl des Anbieters.
  • Leistungsstaffeln sollten ab einem bestimmten Jahr der Mitgliedschaft nicht mehr limitiert sein. Es gibt Anbieter mit extrem niedrigen Beiträgen. Auf den ersten Blick fallen jedoch die Zahnstaffeln auf. Diese limitieren die Leistungen pro Jahr. Auch wenn Sie von Jahr zu Jahr ansteigen, kann eine kontinuierliche Limitierung für den Versicherungsnehmer nicht befriedigend sein. Ebenso sind zu lange Staffelzeiträume nicht zu empfehlen.
  • Die Aussage ” erstattet wird ein bestimmter Prozentsatz vom verbleibenden Rechnungsbetrag nach Vorleistung der Ersatzkasse” liest sich anders als der Satz “x Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 100% bis zur Vorleistung durch die Ersatzkasse”. Bei der zweiten Formulierung weiß der Kunde, dass auf ihn keine weiteren Kosten zu kommen.

Auf Grund der Vielfalt der Angebote ist eine erste Übersicht über einen Vergleich im Internet hilfreich. Die objektivste Beratung erhalten Sie durch einen Versicherungsmakler. Dieser ist nach dem Gesetz dazu verpflichtet, seinem Kunden die bestmögliche Empfehlung zu geben.