Beinahe jeder deutsche Arbeitnehmer nutzt die Vermögenswirksamen Leistungen. Die bekanntesten Anlageformen sind der Bausparvertrag oder Investmentsparen. Obwohl Lebensversicherungen auf der Basis eines Vertrages für Vermögenswirksame Leistungen nicht mehr staatlich gefördert werden, soll es immer noch Anbieter geben, die solche Tarife in der Angebotspalette führen. Ebenso wurde die Förderung für klassische Banksparpläne eingestellt.
Viele Arbeitgeber übernehmen die Vermögenswirksamen Leistungen zwar nicht in voller Höhe von 40 Euro monatlich, beteiligen sich aber mit einem Drittel oder der Hälfte an den Sparleistungen der Mitarbeiter.
Vermögenswirksamen Leistungen unterliegen der Steuer und den Sozialabgaben
Die wenigsten Sparer haben sich einmal darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen die Vermögenswirksamen Leistungen auf ihr Netto-Einkommen haben.
Diese Auswirkungen sollen einmal am Beispiel einer je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzierten Sparleistung aufgezeigt werden.
Der Sparbeitrag, wenn er in einen Investment- oder Bausparvertrag einfließt, wird aus dem Netto finanziert.
Bei rund zehn Prozent Lohnnebenkosten wendet der Arbeitgeber 22 Euro auf, um dem Arbeitnehmer 20 Euro zukommen zu lassen. Die zwanzig Euro des Arbeitgebers werden dem Brutto-Einkommen zu gerechnet.
Für den Arbeitnehmer fallen auf die insgesamt 40 Euro Steuern und Sozialabgaben an. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent und zehn Prozent Sozialabgaben sind das 14 Euro. Zusammen mit den Lohnnebenkosten des Arbeitgebers müssen also 56 Euro aufgewendet werden, um 40 Euro anzulegen.
Tarifverträge verlangen die Anlage der VL in Firmenrenten
Zahlreiche Tarifverträge sehen inzwischen vor, dass Vermögenswirksame Leistungen nicht mehr gezahlt werden, wenn diese für Bausparen oder Investmentsparen verwendet werden. Arbeitgeber zahlen nur noch dann einen Anteil, wenn die gesamte Summe zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung genutzt wird. Dies kann beispielsweise in Form einer Direktversicherung oder über eine Pensionskasse geschehen. Dieses Modell kommt aber auch immer häufiger in den Unternehmen zum Tragen, die noch keine tarifvertragliche Verpflichtung dafür haben. Weshalb es sich für Arbeitnehmer lohnt, über diese Variante der VL-Anlage nachzudenken, zeigt das folgende Beispiel.
- Beiträge von Arbeitnehmern für eine betriebliche Altersversorgung werden aus dem Bruttoeinkommen abgeführt. Das bedeutet, dass diese Gelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialabgabenfrei und für den Mitarbeiter darüber hinaus bis zu jährlich 2.304 Euro steuerfrei sind.
- Werden die Vermögenswirksamen Leistungen in eine Firmenrente eingezahlt, erhöht sich dadurch das monatliche Netto-Einkommen – trotz des 20 Euro niedrigeren Bruttolohns.
In der folgenden Beispielrechnung wird der Effekt deutlich:
- Die Annahmen sind ein monatliches Brutto-Einkommen von 2.000 Euro und einem Arbeitgeberzuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 20 Euro. Der Arbeitnehmer ist ledig, ohne Kinder und zahlt keine Kirchensteuer. Anstelle eines Sparplans werden die VL komplett in Höhe von 40 Euro in eine Betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
- Auf Grund der Tatsache, dass das Brutto-Einkommen um 20 Euro sinkt, sinken auch die Sozialabgaben und die Lohnsteuer. Durch diesen Effekt erhöht sich das Netto-Einkommen von 1.309 Euro auf 1.318 Euro monatlich – obwohl die 40 Euro weiterhin investiert werden.
Auch Arbeitnehmer, die tarifvertraglich noch die Möglichkeit haben, andere Sparformen für die Vermögenswirksamen Leistungen zu wählen, sollten vor dem Hintergrund dieser Rechenbeispiele einmal überlegen, ihre Altersversorgung auf diesem Weg zu regeln. In vielen Fällen werden Lebens- und Rentenversicherungen auch aus dem Netto-Einkommen finanziert. Diese Beiträge könnten dann reduziert werden. „VL in bAV“ – so das Schlagwort, führt dann zu einer doppelten Ersparnis.