Die Riesterfalle in der betrieblichen Altersversorgung

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By Thomas

Die Zahl der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte lässt viele Arbeitnehmer zweifeln. Sie wissen nicht, ob Sie eine betriebliche Altersversorgung, eine Rürup-Rente oder eine Riester-Rente oder doch lieber eine klassische Rentenversicherung wählen sollen.

Riester in die betriebliche Altersversorgung integrieren – ja oder nein?

Zweifellos sind die Förderungen in der betrieblichen Altersversorgung und bei Riester für das Gros der Beschäftigten die attraktivsten Modelle, eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Während die Rürup-Rente nur für sich abgeschlossen werden kann, besteht bei der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit, auf diese Beiträge auch die Riester-Förderung zu erhalten. Zugelassen sind dafür die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Ob es allerdings sinnvoll ist, Riester und betriebliche Altersversorgung zu kombinieren, bleibt zweifelhaft. Getrennt von einander sind beide Modelle sinnvoll, in der Kombination ist davon abzuraten. Dafür gibt es zwei Gründe, zum einen die Besteuerung, zum anderen die Krankenkassenbeiträge.

Beiträge in die Firmenrente sind steuer- und sozialabgabenfrei

Im Jahr 2011 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu 2.640 Euro aus dem Brutto-Einkommen in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Dieser Beitrag wird, da aus dem Brutto geleistet, nicht mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belegt. Die finanziellen Vorteile lassen sich leicht ausrechnen. Bei einem Ledigen beträgt die Ersparnis rund 50 Prozent. Das bedeutet, ein Beitrag zur Firmenrente in Höhe von 220 Euro monatlich mindert das Netto-Einkommen eines Ledigen ohne Kirchensteuer um lediglich 117 Euro.

Dies ist die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Die Rente selbst muss dann später mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Die Riester-Rente wird nicht über die Steuerfreiheit subventioniert, sondern über konkrete Zulagen. Da eine Riesterförderung auf die Beiträge zur betrieblichen Rente bedeuten würde, dass eine doppelte Förderung erfolgt, Steuerfreiheit und Zulage, müssen Riester-geförderte Beiträge zur Firmenrente aus dem Netto-Einkommen erbracht werden.

Mit diesen Netto-Beiträgen beschneidet sich der Arbeitnehmer aber wieder bei den Steuervorteilen – die Riester-Förderung im Gegensatz zu einer vollständigen Besparung aus dem Brutto erreicht in unserem Modellfall keine 50 Prozent. Eine 50prozentige Riesterförderung setzt ein sehr geringes Einkommen oder bei einem mittleren Einkommen mindestens ein Kind voraus.

Für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen auf die Firmenrente auch Krankenkassenbeiträge an. Die Riester-Rente ist nach herrschender Rechtslage davon befreit. Würde also die Riester-Förderung in die Firmenrente einfließen, wären die Erträge daraus bei Rentebezug auch krankenversicherungspflichtig.

Das Fazit kann also nicht lauten, betriebliche Altersversorgung mit Riesterförderung sondern Betriebsrente und Riester, aber in separaten Sparplänen.